Neue Gas- oder Ölheizung? Das sollten Sie vor der Entscheidung wissen

Auch der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima weist seine Mitgliedsbetriebe in seinem Rundschreiben vom 7. September 2026 ausdrücklich auf die Risiken hin, die mit dem Einbau einer neuen Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung verbunden sind. Der Verband empfiehlt, Kundinnen und Kunden vor der Entscheidung für einen fossilen Wärmeerzeuger darüber zu informieren.

Der Grund: die „Bio-Treppe" nach § 43 GModG

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Fossile Heizungen bleiben darin zulässig, verlangen aber einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe:

  • ab 2029: mindestens 10 %
  • ab 2030: mindestens 15 %
  • ab 2035: mindestens 30 %
  • ab 2040: mindestens 60 %

Wer diesen Anteil nicht einhält, handelt ordnungswidrig (§ 108 GModG). Nachgewiesen wird er über die Abrechnung des Brennstofflieferanten; die Belege sind mindestens 15 Jahre aufzubewahren und werden vom Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau kontrolliert.

Hinzu kommt die wirtschaftliche Unsicherheit

Wie sich Preise und Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff tatsächlich entwickeln, lässt sich heute nicht verlässlich vorhersagen. Das gilt ebenso für die weiter steigende CO₂-Bepreisung auf fossile Brennstoffe. Beides fällt über die gesamte Nutzungsdauer einer Heizung an, also über 15 bis 20 Jahre.

Unser Tipp

Bevor Sie sich für eine neue Heizung entscheiden, lohnt sich deshalb ein Blick auf die Alternativen, von der Wärmepumpe bis zur Hybridlösung. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Sprechen Sie uns an

Stand: 8. September 2026. Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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