Förderung
BAFA-, KfW- und BEG-Förderung verständlich gemacht
Der Bund fördert energetische Sanierungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Die Bedingungen sind nicht immer einfach zu durchschauen – wir ordnen sie für Ihr Vorhaben ein.
Wichtig: Das Förderrecht (BEG, BAFA, KfW) ändert sich häufig. Die folgenden Angaben beschreiben das Prinzip, nennen aber bewusst keine festen Prozentsätze oder Höchstbeträge. Die für Sie geltenden Konditionen prüfen wir gemeinsam anhand des jeweils aktuellen Stands. [[ RÜCKFRAGE: Stand-Datum für diese Seite festlegen ]]
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG bündelt die Förderung energetischer Maßnahmen an Gebäuden. Sie unterscheidet im Wesentlichen zwischen der Sanierung zum Effizienzhaus und der Förderung einzelner Maßnahmen.
BEG Wohngebäude (BEG WG)
Die BEG Wohngebäude richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Gefördert wird die umfassende Sanierung – etwa Dämmung, Fenster, Heizung und erneuerbare Energien – in einem Zug, in der Regel bis zum Erreichen einer KfW-Effizienzhaus-Stufe. Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten energetischen Niveau ab.
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG Einzelmaßnahmen fördert gezielt einzelne Schritte – zum Beispiel den Austausch der Heizung, Maßnahmen an der Gebäudehülle oder die Anlagentechnik. So können Sie Ihr Gebäude nach und nach verbessern.
Beratungs- und Planungsförderung
Auch die Beratung, Planung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist in vielen Fällen förderfähig. So werden die Kosten für eine fachlich saubere Umsetzung anteilig getragen.
Warum ein Energie-Effizienz-Experte?
Für die meisten Förderungen der BEG ist die Einbindung eines Fachbetriebs erforderlich, der in der Energie-Effizienz-Expertenliste der dena geführt wird. Diese Fachbetriebe planen die Maßnahmen, stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus und sorgen dafür, dass die Anforderungen der Programme eingehalten werden. Wir sind dort eingetragen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Ablauf – so gehen wir vor
- Wir klären Ihr Vorhaben und prüfen, welche Programme in Frage kommen.
- Wir erstellen die erforderlichen Berechnungen und Nachweise.
- Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung – in der Regel vor Beginn der Maßnahme.
- Wir begleiten die Umsetzung und stellen die abschließenden Bescheinigungen aus.
Antragstellung und Bescheinigungen laufen über die Portale des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die konkreten Voraussetzungen prüfen wir für Ihr Projekt.
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Wir prüfen mit Ihnen die aktuellen Möglichkeiten – bevor Sie starten.