Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen – was sich ändert

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das oft als „Heizungsgesetz" bezeichnet wurde. Ziel des neuen Gesetzes ist ein technologieoffener, flexiblerer und praxistauglicherer Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand – mit mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer und mehr Planungssicherheit.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Keine 65-Prozent-Vorgabe mehr: Die verpflichtende Mindestanforderung von 65 % erneuerbarer Energie beim Heizungseinbau entfällt. Neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasse dürfen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut und betrieben werden.
  • Klimaneutrale Brennstoffe bis 2045: Ab 2029 wird über die sogenannte „Biotreppe" schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Ab 2028 greift zusätzlich eine Grüngas- bzw. Grünölquote; die Details sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Ab 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.
  • Mieterschutz: Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt; für Vermietende wurde eine Härtefallregelung bei der CO₂-Kostenaufteilung ergänzt.

Was das für Sie bedeutet

Die Wahl der Heiztechnik wird freier – die wirtschaftliche Bewertung damit aber wichtiger. Wer heute noch Öl oder Gas einbaut, muss steigende Bioanteile und CO₂-Preise über die gesamte Nutzungsdauer einkalkulieren. Gleichzeitig verschieben die neuen Förderbedingungen die Vorteilhaftigkeit einzelner Varianten spürbar. Wir prüfen für Sie, welche Lösung technisch, förderrechtlich und wirtschaftlich am besten passt.

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