EEG-Novelle im Kabinett: Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen soll entfallen

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Gesetzentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Nach der Sommerpause geht das Verfahren in Bundestag und Bundesrat weiter. Besonders kritisch für private Eigentümer ist die geplante Neuregelung für kleine Photovoltaik-Anlagen: Die feste Einspeisevergütung soll für Neuanlagen wegfallen.

Noch kein geltendes Recht: Es handelt sich um einen Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können daran noch Änderungen vornehmen. Wir beobachten das Verfahren und aktualisieren diesen Beitrag.

Das ist für neue PV-Anlagen ab 2027 geplant

  • Keine feste Einspeisevergütung mehr für Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung.
  • Pflicht zur Direktvermarktung: Überschüssiger Solarstrom wird künftig selbst an der Strombörse vermarktet – in der Praxis über einen Direktvermarkter.
  • Übergangszeit von drei Jahren: Bis zum Start der Direktvermarktung ist eine Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde vorgesehen.
  • Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde für den in der Direktvermarktung verkauften Strom, sobald diese startet.
  • 50-Prozent-Regelung für neue Dachanlagen unter 100 Kilowatt: Die Einspeisung ins Netz wird auf die Hälfte der Anlagenleistung begrenzt – bei einer 10-kW-Anlage also auf 5 kW. Der übrige Strom soll selbst verbraucht oder gespeichert werden, sonst wird die Anlage gedrosselt.

Warum die Übergangszahlung den Wegfall nicht ersetzt

Die bisherige Einspeisevergütung wurde über 20 Jahre fest zugesagt – sie war die kalkulatorische Grundlage jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung und jeder Finanzierung. Eine Zahlung, die nach drei Jahren endet und danach durch schwankende Börsenerlöse ersetzt wird, bietet diese Sicherheit nicht. Gerade in den sonnenreichen Mittagsstunden, in denen eine Dachanlage ihren größten Überschuss produziert, sind die Börsenpreise typischerweise am niedrigsten – zeitweise sogar negativ. Für kleine Anlagen kommt der administrative Aufwand der Direktvermarktung hinzu: Vertrag mit einem Direktvermarkter und ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) statt des einfachen Zweirichtungszählers.

Was das für Ihre Planung bedeutet

  • Bestandsanlagen behalten ihre Zusage. Wer bereits eine Anlage betreibt, dem bleibt die zugesagte Vergütung für die volle Laufzeit erhalten. Die Neuregelung zielt auf Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen.
  • Inbetriebnahme vor 2027 prüfen. Wer ohnehin über eine PV-Anlage nachdenkt, sollte die Termine für Planung, Montage und Netzanmeldung jetzt realistisch durchrechnen. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Auftragserteilung – und die Anmeldung beim Netzbetreiber braucht Vorlauf.
  • Eigenverbrauch wird zum entscheidenden Hebel. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strombezugspreis und ist damit deutlich mehr wert als jede Einspeisevergütung. Batteriespeicher, Wärmepumpe, Warmwasser-Bereitung und Wallbox gewinnen an Bedeutung – ebenso eine Steuerung, die diese Verbraucher gezielt in die Erzeugungsspitze legt.
  • Die Anlagenauslegung ändert sich. Mit der 50-Prozent-Grenze ist die reine Maximierung der Modulfläche nicht mehr automatisch die beste Lösung. Sinnvoll ist eine Auslegung, die zum tatsächlichen Lastprofil des Haushalts passt – inklusive Ost-West-Ausrichtung zur Verbreiterung des Ertragsverlaufs statt einer schmalen Mittagsspitze.

Unser Tipp

Photovoltaik bleibt wirtschaftlich – die Rechnung verschiebt sich aber von der Einspeisung zum Eigenverbrauch. Wir bewerten für Sie, welche Anlagengröße, welche Speicherkapazität und welche Kombination mit Wärmepumpe oder Wallbox zu Ihrem Verbrauch passt, und rechnen die Varianten mit und ohne Einspeisevergütung durch. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf belastbarer Grundlage – unabhängig davon, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht.

Sprechen Sie uns an

Stand: 29. Juli 2026. Grundlage ist der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf; das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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