Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird reformiert
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Eckpunkte beschlossen. Ziel soll eine Förderung sein, die sozial ausgewogener und kosteneffizienter ist und sich stärker auf die energetisch schlechtesten Gebäude konzentriert. Die neuen Bedingungen sollen ab dem 21. Juli 2026 gelten.
Wichtig für die Antragstellung: Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft die technische Umstellung bei KfW und BAFA – in dieser Zeit können keine neuen Anträge vorbereitet und gestellt werden. Ab dem 21. Juli 2026 ist die Antragstellung wieder möglich, dann zu neuen Konditionen.
Ändern werden sich unter anderem die Fördersätze, die Boni und die förderfähigen Höchstbeträge – bei der Heizungsförderung ebenso wie bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Bereits bewilligte und bereits eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen.
Sie planen einen Heizungstausch oder eine Sanierung und möchten wissen, was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und bereiten Ihren Antrag vor.