BEG-Förderung 2026: Das ändert sich für Ihre Sanierung
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die gute Nachricht vorweg: Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die energetische Sanierung bleiben förderfähig. Wer richtig plant, kann weiterhin attraktive Zuschüsse nutzen.
Was bleibt
- Die Grundförderung für den Heizungstausch liegt weiterhin bei 30 % – zunächst allerdings befristet, siehe unten.
- Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) gibt es weiterhin 15 % Zuschuss.
- Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Sozialkomponente (Einkommens- und Familienbonus) bleiben starke Förderhebel – bis zu 70 %, in bestimmten Fällen bis zu 80 % Gesamtförderung bei der Heizung.
Was sich ändert
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfallen.
- Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen auf 15 %. Nur wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat, wird sie über den neuen Wertschöpfungsbonus wieder auf 30 % angehoben. Für Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle sowie Gebäude- und Wärmenetzanschluss bleibt es bei 30 %.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus startet bei 16 % und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich – bis er im August 2028 vollständig ausläuft.
- Der Förderhöchstbetrag beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit liegt jetzt bei 28.000 € und sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
- Bei der Effizienzhaus-Sanierung ist die EE-Klasse künftig Standard; ein separater EE-Bonus entfällt.
Alternative: steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Weil einzelne Zuschüsse sinken, lohnt sich bei selbstgenutzten Wohngebäuden ein Blick auf die steuerliche Förderung. Über § 35c EStG lassen sich verteilt auf drei Jahre insgesamt 20 % der Kosten von der Steuer absetzen – bis zu 40.000 € je Objekt. Eine Kombination mit BEG-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist zwar nicht möglich, in vielen Fällen ist die Steuervariante aber die attraktivere Lösung. Wir prüfen für Sie, welcher Weg sich rechnet.
Alle Änderungen im Detail
Wir haben die neuen Förderrichtlinien BEG EM und BEG WG vom 17. Juli 2026 ausgewertet und den bisherigen Bedingungen gegenübergestellt – von der Heizungsförderung über die Einzelmaßnahmen und die Effizienzhaus-Sanierung bis zu den technischen Mindestanforderungen und den wichtigen Terminen bis 2030. Die Übersicht können Sie hier kostenlos herunterladen.
Übersicht herunterladen (PDF, 5 Seiten) Zum Förderrechner
Unser Tipp
Die Förderung hängt mehr denn je von der richtigen Reihenfolge und einer sauberen Dokumentation ab. Lassen Sie Förderfähigkeit und Sanierungsstrategie frühzeitig prüfen – so sichern Sie sich die bestmögliche Förderung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie individuell.
Stand: Juli 2026. Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Fördermittelberatung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien von BAFA und KfW.