Heizungsförderung wird gekürzt: Jetzt noch die aktuellen Konditionen sichern

Die Bundesregierung plant im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) spürbare Kürzungen bei der Heizungsförderung. Der Gesetzentwurf muss zwar noch Bundestag und Bundesrat passieren, die Richtung ist aber klar: Für die meisten Eigentümer wird die Förderung schlechter – nicht besser.

Das soll sich ändern

  • Die förderfähigen Kosten sinken – zum Start der neuen Regelung und anschließend in regelmäßigen Abständen weiter.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt schrittweise ab.
  • Wichtigste Einschränkung: Der Wechsel einer bestehenden Wärmepumpe oder eines Fernwärmeanschlusses (Installation ab 2008) soll künftig nicht mehr gefördert werden – nur noch der Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine erneuerbare.
  • Der Einkommensbonus wird umgebaut: Niedrige Einkommen profitieren stärker, höhere Einkommen deutlich weniger als heute.
  • Zusätzlich entfallen der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

Was das für Sie bedeutet

Wer den Heizungstausch plant oder ohnehin schon länger darüber nachdenkt, sollte die Möglichkeiten jetzt prüfen. Mit einem rechtzeitig abgeschlossenen Liefer- und Leistungsvertrag lässt sich der Antrag unter Umständen noch zu den aktuellen Bedingungen stellen. Sobald die neue Regelung greift, ist das nicht mehr möglich.

Sie möchten sich die aktuellen Konditionen noch sichern? Wir prüfen mit Ihnen, ob und wie das für Ihr Vorhaben möglich ist.

Jetzt prüfen lassen

Stand: 8. Juli 2026. Die beschriebenen Änderungen waren zu diesem Zeitpunkt geplant, aber noch nicht beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Bitte sprechen Sie uns für den aktuellen Stand an.

← Zurück zu Aktuelles